Die arbeitsrechtliche Champions League zu Gast in Bonn.
Der
2. Bonner Arbeitsrechtstag liegt hinter uns – und man darf wohl
sagen: Es war eine kleine Sensation für den arbeitsrechtlichen
Austausch am Standort Bonn. Zugleich war der Tag für Arbeitsrecht
Bonn e.V. ein besonderes Jubiläum: Auf den Tag genau drei Jahre
zuvor, am 19. Juni 2023, war der Verein gegründet worden. Drei
Jahre später durfte er an eben diesem Datum die arbeitsrechtliche
Champions League in Bonn begrüßen.
Unter dem Oberthema „Arbeitsrecht in Deutschland und Europa:
Aktuelle Herausforderungen und Entwicklungen" kamen im
Gustav-Stresemann-Institut E.V. Wissenschaft, Justiz, Politik,
Anwaltschaft, Sozialpartner, Unternehmen und arbeitsrechtlicher
Nachwuchs zusammen. Mit knapp 200 Teilnehmenden wurde deutlich,
wie groß das Interesse am arbeitsrechtlichen Austausch in Bonn
ist.
Schon der Auftakt machte den besonderen Charakter des Tages
deutlich: Das Gesprächsfrühstück für Studierende bot Gelegenheit
zum informellen Austausch mit der Präsidentin des
Bundesarbeitsgerichts Inken Gallner.
Das Tagungsprogramm war außergewöhnlich besetzt: Stefan Greiner,
Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen
Sicherheit der Universität Bonn, eröffnete den Tag; Prof. Dr.
Martin Böse, Dekan der Rechts- und Staatswissenschaftlichen
Fakultät der Universität Bonn, sprach das Grußwort. Den fachlichen
Auftakt machte Martin Eifert, Richter am Bundesverfassungsgericht,
mit seinem Vortrag zu „Freiheit und Gleichheit im sozialen
Rechtsstaat". Johannes Winkel MdB, Obmann im Bundestagsausschuss
für Arbeit und Soziales, richtete den Blick auf die
rechtspolitische Agenda im Arbeits- und Sozialrecht.
Ein Höhepunkt war die Podiumsdiskussion „Zwischen Reform und
Stillstand – wohin steuert das deutsche Arbeitsrecht?" mit
RAin/FAinArbR Nathalie Oberthür, Prof. Dr. Johanna Wenckebach
(Justitiarin der IG Metall), Johannes Winkel MdB und Roland Wolf
(BDA) unter der Moderation von Dr. Jürgen vom Stein (Präsident des
LAG Köln).
Nach dem Mittagessen sprach Inken Gallner über das Arbeiten im
Mehrebenensystem und Gerichtsverbund. Im Anschluss widmete sich
Prof. Dr. Heinrich Kiel, Vizepräsident des Bundesarbeitsgerichts,
den neuen Rechtsentwicklungen zum Arbeitnehmerstatus. Den
Abschluss bildete Stefan Greiner mit „Drei Jahre
Hinweisgeberschutzgesetz – lessons learned?". Durch die Tagung
führte RAin/FAinArbR Ebba Herfs-Röttgen als Gesamtmoderatorin.
Was bleibt, ist der Eindruck einer außergewöhnlichen
Veranstaltung: fachlich hochkarätig, atmosphärisch dicht und
getragen von einer spürbaren Freude am arbeitsrechtlichen Diskurs.
Unser herzlicher Dank gilt allen Referentinnen und Referenten,
allen Mitwirkenden, allen Gästen und allen, die diesen Tag möglich
gemacht haben.
Wir freuen uns schon jetzt auf den 3. Bonner Arbeitsrechtstag in
zwei Jahren.